Geschwindigkeitsscheibe zugelassen 70 km/h PAN70
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DMG-geprüfte Geschwindigkeitsscheibe *7*004*01*CLV .
Gedruckt auf flexibler, selbstklebender katadioptrischer Folie Ø 200 mm.
Die Straßenverkehrsordnung (Art. 344 (Art. 142 Straßenverkehrsordnung Absatz 4)) schreibt dauerhafte Geschwindigkeitsbegrenzungen für „PKW MIT ANHÄNGER“ vor.
Artikel 54 Absatz 1 legt die zulässige Höchstgeschwindigkeit fest: 70 km/h auf außerstädtischen Straßen; 80 km/h auf Autobahnen.
An der Rückseite der in Artikel 142 Absatz 4 des Gesetzes genannten Anhänger müssen deutlich sichtbare retroreflektierende Schilder angebracht sein, auf denen die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen in Zahlen angegeben sind.
Jedes Schild muss den Vorschriften entsprechen und folgende Eigenschaften aufweisen: Abmessungen und Farben; Trägermaterialien: Aluminium oder Klebefolie; retroreflektierendes Material: hocheffiziente Folie (Klasse 2).
Das Geschwindigkeitsbegrenzungsschild mit 70 km/h muss hinten links am Anhänger angebracht werden, das Geschwindigkeitsbegrenzungsschild mit 80 km/h muss hinten rechts am Anhänger angebracht werden.
Die in diesem Artikel genannten Schilder müssen dem vom Ministerium für Verkehr und Schifffahrt auf Grundlage der vorgenannten Merkmale genehmigten Typ entsprechen.
Jede Genehmigung muss das Genehmigungszeichen gemäß dem vom Ministerium für Verkehr und Schifffahrt festgelegten Typ deutlich sichtbar tragen.
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